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GwG-Wissen

SRO-Anschluss und GwG-Fristen 2026: Was Unternehmen vorbereiten müssen

Das revidierte GwG tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits eine neu erfasste Tätigkeit ausübt, muss bis spätestens 1. Dezember 2026 ein Anschlussgesuch bei einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation einreichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • 1. Oktober 2026: Inkrafttreten der neuen Regeln.
  • 1. Dezember 2026: Frist für das Anschlussgesuch bereits tätiger neu unterstellter Berater.
  • Bis zum Entscheid darf die Tätigkeit nur im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen weitergeführt werden.

Welche SRO kommt infrage?

Die FINMA anerkennt Selbstregulierungsorganisationen, deren Branchenbezug, Sprachen, Aufnahmebedingungen, Gebühren, Schulungs- und Prüfmodelle unterschiedlich sein können. Die Aufnahme entscheidet die jeweilige SRO; eine allgemeine Liste ersetzt die direkte Abklärung nicht.

Für das Gesuch werden typischerweise Angaben zu Geschäftsmodell, Tätigkeiten, verantwortlichen Personen, Organisation, Weisungen und Kontrollen benötigt. Unternehmen sollten diese Unterlagen nicht erst kurz vor Fristablauf zusammenstellen.

Zeitplan für die Vorbereitung

Zuerst sind alle Leistungen und bestehenden Mandate zu inventarisieren. Danach werden mögliche Unterstellung, Berufsmässigkeit und Ausnahmen dokumentiert. Bei bestätigter Unterstellung folgen SRO-Auswahl, interne Zuständigkeiten, Reglemente, Kundenprüfungsprozess und Dossierstruktur.

Die Übergangsregel erlaubt bis zum Entscheid nur die Fortführung bestehender Kundenbeziehungen. Neue Mandate sollten deshalb nicht ohne geklärten aufsichtsrechtlichen Status begonnen werden.

Was eine Unterstellung praktisch bedeutet

Besteht eine GwG-Unterstellung, reicht eine einmalige Prüfung nicht. Erforderlich sind je nach Tätigkeit insbesondere die Identifikation der Vertragspartei, die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen, eine dokumentierte Risikobeurteilung, zusätzliche Abklärungen bei erhöhten Risiken sowie ein vollständiges und laufend aktualisiertes GwG-Dossier. Auch Zuständigkeiten, Freigaben, Schulung und periodische Kontrollen müssen nachvollziehbar organisiert werden.

Praxis-Checkliste

  • Unterstellungsanalyse und Liste bestehender Mandate abschliessen.
  • Geeignete SROs und deren Aufnahmeunterlagen vergleichen.
  • GwG-Verantwortung, Stellvertretung und interne Weisungen festlegen.
  • Gesuch rechtzeitig vor dem 1. Dezember 2026 vollständig einreichen.

Häufige Fragen

Gilt die Frist vom 1. Dezember 2026 für jedes Unternehmen?

Sie betrifft Personen und Unternehmen, die am 1. Oktober 2026 bereits eine neu erfasste Tätigkeit ausüben und unter die Übergangsbestimmung fallen.

Dürfen während des Verfahrens neue Kunden angenommen werden?

Nach der Übergangsregel darf die Tätigkeit bis zum Entscheid nur in bestehenden Geschäftsbeziehungen weitergeführt werden.

Offizielle Quellen

Weiterführende Artikel

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zum Rechtsstand vom 26. August 2026. Er ersetzt keine rechtliche oder fachliche Beurteilung des Einzelfalls.

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