Für Treuhänder
Wann untersteht ein Treuhänder dem GwG?
Treuhandmandate können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Für die Einordnung zählen die tatsächlich erbrachten Leistungen, die finanzielle Mitwirkung und die Berufsmässigkeit.
Mandate differenziert aufnehmen
Prüfen Sie Buchhaltung, Vermögensverwaltung, Zahlungsabwicklung, Domizil- und Gründungsleistungen getrennt. Dokumentieren Sie, welche Rolle Sie gegenüber Vertragsparteien und Vermögenswerten übernehmen.
Praktische Vorbereitung
- Leistungsarten und Ausnahmen erfassen.
- Identifikation und wirtschaftlich Berechtigte strukturieren.
- Risiken, Entscheide und Aktualisierungen dokumentieren.
Passende Fachinformation
Der Fachartikel für Treuhänder vertieft Tätigkeiten, Schwellenwerte und Vorbereitung.
Treuhandmandate nach Leistungsart trennen
Ein Treuhandunternehmen kann gleichzeitig reine Buchhaltungsmandate und Tätigkeiten mit Bezug zu Vermögenswerten, Zahlungen, Gesellschaften oder Domizilleistungen führen. Diese Mandatsarten sollten separat beschrieben und je nach Rolle sowie Geschäftsablauf beurteilt werden.
Welche Informationen sollten vorliegen?
- Mandatsumfang und konkrete Zusatzleistungen
- Vertragsparteien, Gesellschaften und Kontrollstruktur
- Umgang mit Geldern, Vermögenswerten und Zahlungsaufträgen
- Entscheide, Ausnahmen und Aktualisierungsbedarf
Praktischer Prozess für den Alltag
Erfassen Sie neue Mandate nach einem einheitlichen Schema, dokumentieren Sie die Einordnung und führen Sie relevante Unterlagen im GwG-Dossier weiter. Erinnerungen und definierte Prüfungen helfen, Änderungen nicht nur bei der Aufnahme, sondern auch später zu berücksichtigen.
Rechtsstand 30. August 2026. Keine individuelle Rechts- oder Aufsichtsbeurteilung.