Für Berater
Wann untersteht ein Berater dem GwG?
Nicht jede Beratung ist automatisch GwG-relevant. Entscheidend ist, welche konkrete Leistung erbracht wird und welche Rolle das Unternehmen bei einem Rechtsgeschäft oder einer finanziellen Transaktion übernimmt.
Tätigkeit statt Berufsbezeichnung
Analysieren Sie Ihr Leistungsangebot, die beteiligten Vermögenswerte und den Ablauf der Mandate. Halten Sie fest, wann Sie nur informieren und wann Sie an einer Strukturierung, Errichtung oder Abwicklung mitwirken.
Was ist vorzubereiten?
Dokumentieren Sie relevante Tätigkeiten, Ausnahmen, Zuständigkeiten und mögliche SRO-Fragen. Organisieren Sie Identifikation, Risikoanalyse und Nachweise so, dass Entscheidungen später nachvollziehbar bleiben.
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Die Fachinformationen zu neuen GwG-Pflichten ergänzen diese erste Orientierung.
Welche Beratungstätigkeiten sind genauer zu prüfen?
Eine vertiefte Prüfung ist sinnvoll, wenn Sie bei Gründungen, Finanzierungen, Beteiligungen, Vermögenswerten oder Zahlungsflüssen mehr als eine rein informative Rolle übernehmen. Entscheidend ist der konkrete Ablauf des Mandats und nicht die Bezeichnung Beratung allein.
Welche Unterlagen erleichtern die Einordnung?
- Leistungsbeschreibung und Mandatsvertrag
- Rollen der beteiligten Personen und Gesellschaften
- Transaktions-, Zahlungs- und Vermögensübersicht
- Begründung für Ausnahmen oder eine mögliche Unterstellung
Von der Einordnung zum GwG-Dossier
Wenn eine Tätigkeit möglicherweise unterstellt ist, sollten die Abklärung der Vertragspartei, wirtschaftlich Berechtigte, Risikoanalyse und Nachweise in einem fortlaufenden GwG-Dossier zusammengeführt werden. So bleibt die Entscheidung auch bei späteren Aktualisierungen nachvollziehbar.
Rechtsstand 30. August 2026. Keine pauschale Aussage über die Unterstellung eines einzelnen Unternehmens.