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GwG-Wissen

GwG-Pflicht für Anwälte und Notare: Beratung, Verfahren und Beurkundung abgrenzen

Anwälte und Notare werden durch die Revision nicht pauschal dem GwG unterstellt. Entscheidend sind Mandatsinhalt, konkrete Mitwirkung an finanziellen oder strukturellen Vorgängen und die gesetzlichen Abgrenzungen für Verfahren und notarielle Tätigkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufsbezeichnung allein entscheidet nicht über die GwG-Pflicht.
  • Transaktionsberatung ausserhalb eines Verfahrens kann anders zu beurteilen sein als Prozessvertretung oder reine Beurkundung.
  • Mandat, Rolle, Zahlungsfluss und beanspruchte Ausnahme sollten pro Fall dokumentiert werden.

Welche Mandate verdienen besondere Aufmerksamkeit?

Zu prüfen sind insbesondere Mandate beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken und Rechtseinheiten, bei der Gründung oder Verwaltung nicht operativer Strukturen sowie bei Einlagen und Ausschüttungen. Relevanz kann entstehen, wenn Verträge und Vollzugsunterlagen erstellt, Finanzierungen koordiniert oder Transaktionsschritte aktiv umgesetzt werden.

Die reine rechtliche Information ist anders zu beurteilen als die kausale Mitwirkung an einem bezeichneten Rechtsgeschäft. Massgebend ist nicht nur der Auftragstext, sondern die tatsächlich ausgeübte Rolle.

Verfahren und notarielle Funktionen sauber trennen

Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gerichts-, Straf-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren sowie bestimmte notarielle Funktionen werden besonders abgegrenzt. Eine Ausnahme sollte jedoch nicht pauschal für das gesamte Mandat angenommen werden.

Hilfreich ist eine phasenbezogene Prüfung: Welche Arbeiten dienen dem Verfahren oder der Beurkundung, welche der Strukturierung, Finanzierung oder Umsetzung? Gemischte Mandate benötigen eine besonders klare Aktennotiz.

Was eine Unterstellung praktisch bedeutet

Besteht eine GwG-Unterstellung, reicht eine einmalige Prüfung nicht. Erforderlich sind je nach Tätigkeit insbesondere die Identifikation der Vertragspartei, die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen, eine dokumentierte Risikobeurteilung, zusätzliche Abklärungen bei erhöhten Risiken sowie ein vollständiges und laufend aktualisiertes GwG-Dossier. Auch Zuständigkeiten, Freigaben, Schulung und periodische Kontrollen müssen nachvollziehbar organisiert werden.

Praxis-Checkliste

  • Mandatsumfang, Rollen und Vollzugsschritte schriftlich beschreiben.
  • Verfahrens- oder Beurkundungsanteile von Transaktionsberatung trennen.
  • Umgang mit Fremdgeldern und Zahlungsinstruktionen gesondert prüfen.
  • Ausnahmen mit Sachverhalt, Rechtsgrundlage und Freigabe dokumentieren.

Häufige Fragen

Gilt das GwG für jede Vertragsgestaltung?

Nein. Entscheidend sind der konkrete Rechtsvorgang und die tatsächliche Mitwirkung; allgemeine Rechtsberatung ist nicht automatisch erfasst.

Schützt das Berufsgeheimnis generell vor einer Unterstellung?

Nein. Berufsgeheimnis und GwG-Unterstellung sind getrennte Fragen. Massgebend bleiben Tätigkeit und gesetzliche Abgrenzung.

Offizielle Quellen

Weiterführende Artikel

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zum Rechtsstand vom 26. August 2026. Er ersetzt keine rechtliche oder fachliche Beurteilung des Einzelfalls.

GwG-Pflicht zuerst einordnen

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