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Guten Tag
Seit einem Monat ist das revidierte Geldwäschereigesetz in Kraft.
Auch für Treuhänder können sich daraus neue Pflichten ergeben.
Erbringen Sie berufsmässig eine oder mehrere der folgenden Leistungen?
- Sie stellen Rechtseinheiten für mehr als sechs Monate eine Sitz- oder Domiziladresse bereit.
- Sie führen Zahlungen für Kunden aus und können dabei über deren Konten verfügen.
- Sie wirken bei finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit Dividendenausschüttungen nicht operativer Rechtseinheiten mit.
- Sie handeln treuhänderisch als Organ einer Sitzgesellschaft.
- Sie wirken bei finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit der Gründung nicht operativer Schweizer Gesellschaften mit.
- Sie wirken bei finanziellen Transaktionen zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken mit.
- Sie nehmen fremde Vermögenswerte entgegen, bewahren diese auf oder übertragen sie.
Dann sollten Sie prüfen, ob Ihre Leistungen dem GwG unterstellt sind.
Bei einer Unterstellung müssen Sie die entsprechenden Sorgfaltspflichten erfüllen und deren Einhaltung nachvollziehbar dokumentieren.
Dazu gehören insbesondere die Identifikation Ihrer Kunden, die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten sowie die Dokumentation von Risiken und Abklärungen.
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